2. Dagegen liess … am 30. August 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben mit dem Antrag, es sei der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben und ihr auf Grund einer verbleibenden Arbeitsfähigkeit von 50% eine halbe IV-Rente zuzusprechen. Eventualiter sei die Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.