5. Gegen die Verfügung 3 erhob … Einsprache mit der Begründung, die Verfügung 1 sei in Rechtskraft erwachsen, weshalb die Verfügung 3 als gegenstandslos zu betrachten sei. Die Ausgleichskasse wies die Einsprache mit Entscheid vom 28. Juli 2004 ab. Die Abklärungen, welche gestützt auf die Anmeldung der Eltern vom 18. August 2003 durchgeführt worden seien, hätten ergeben, dass … für das Jahr 2003 keinen eigenständigen Anspruch auf Prämienverbilligung habe und dass auch der Familie … für das Jahr 2003 kein Gesamtanspruch zustehe.