4. Ebenfalls am 18. November 2003 stellte die Ausgleichskasse … eine Verfügung zu, mit welcher die Adressatin aufgefordert wurde, die ihr für das Jahr 2003 ausbezahlten Prämienverbilligungsbeiträge im Betrag von CHF 1'920.00 zurückzuzahlen (nachfolgend: Verfügung 3). In der Verfügung wird ausgeführt, … stehe kein eigenständiger Anspruch auf Prämienverbilligung zu.