3. Mit Verfügung vom 18. November 2003 teilte die Ausgleichskasse den Eltern … mit, es stehe ihnen für das Jahr 2003 kein Anspruch auf Prämienverbilligung zu. Das Total der für die vier Familienmitglieder pro 2003 zu bezahlenden Krankenversicherungs-Prämien (CHF 9'024.00) erreiche die Limite (CHF 14'956.00) nicht, bei deren Überschreitung Anspruch auf eine Prämienverbilligung bestünde (nachfolgend: Verfügung 2).