1. Mit Verfügung ("Mitteilung") vom 26. Februar 2003 sprach die AHV- Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (nachfolgend: Ausgleichskasse) …, geboren 24. Juni 1982, für das Jahr 2003 den Betrag von CHF 1'920.00 als Prämienverbilligung zu (nachfolgend: Verfügung 1). In der Verfügung ist festgehalten, dass das Guthaben in zwei Raten auf das Bankkonto von …, Vater von …, ausbezahlt werde, was in der Folge auch geschah (Zahlungen vom 15. März und 14. Juli 2003).