muss jedoch nicht unbedingt mit den tatsächlich erwachsenen Kosten übereinstimmen. Parteikosten von insgesamt über CHF 9’000.- erscheinen angesichts der relativ klaren Rechtslage als unverhältnismässig hoch. In Anbetracht der Komplexität der Materie und der Bedeutung der Streitsache erscheint eine weitere Entschädigung von CHF 2’000.- angemessen. Demnach erkennt das Gericht: