Die Rechnung von Dr. … vom 4. August 2001 war bereits unmittelbar nach Stellung des Rückvergütungsantrags vollumfänglich mit der Jahresfranchise 2001 verrechnet worden. Aufgrund dieser Abrechnung überwies die Versicherung der Versicherten den Betrag von CHF 1'618.45, der gemäss den übereinstimmenden Angaben beider Parteien den Nominalbetrag der Rechnungen tilgt.