Abgesehen davon, dass bereits damals das Bestehen psychotischer Symptome ausdrücklich verneint wurde, konnten im neueren ABI-Gutachten (Dr. …) ebenso gerade keine Indizien für eine psychisch bedingte Leistungsreduktion bzw. Arbeitsunfähigkeit gefunden werden (vgl. ABI-Gutachten S. 13/Spezialgutachten S. 5). Zu prüfen bleibt noch die Nebendiagnose „anhaltende somatoforme Schmerzstörung“.