Daran ändern selbst die gegenteiligen Erkenntnisse aus den älteren Klinikberichten der PKB nichts, da dort einzig von „Anpassungsstörungen“ bzw. „depressiven Episoden“ die Rede war, was ohne Zweifel lediglich auf momentane bzw. vorübergehende Schmerzbilder schliessen lässt. Abgesehen davon, dass bereits damals das Bestehen psychotischer Symptome ausdrücklich verneint wurde, konnten im neueren ABI-Gutachten (Dr. …) ebenso gerade keine Indizien für eine psychisch bedingte Leistungsreduktion bzw. Arbeitsunfähigkeit gefunden werden (vgl. ABI-Gutachten S. 13/Spezialgutachten S. 5).