Der Beschwerdeführer wurde somit von mehreren Personen aus verschiedenen Fachbereichen, die anhand der Vorakten (inkl. Bericht PKB; vgl. Aufzählung im ABI-Gutachen S. 2-3) auch Kenntnis von den geklagten seelischen Leiden und somatoformen Schmerzstörungen hatten, eingehend untersucht und in jeder Hinsicht schlüssig beurteilt. Daran ändern selbst die gegenteiligen Erkenntnisse aus den älteren Klinikberichten der PKB nichts, da dort einzig von „Anpassungsstörungen“ bzw. „depressiven Episoden“ die Rede war, was ohne Zweifel lediglich auf momentane bzw. vorübergehende Schmerzbilder schliessen lässt.