Die Gesamtbeurteilung von Dr. … ergab, dass die Arbeitsfähigkeit für körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere, behinderungsadaptierte Tätigkeiten zu 100% vorhanden sei. c) In Würdigung der soeben erwähnten Arzt-, Klinik- und Auskunftsberichte ist das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass keine triftigen Gründe bzw. Indizien bestehen, um an den sorgfältig und umfassend ermittelten Befunden und Abklärungen im multifunktionalen ABI-Gutachten sowie den daraus einleuchtend gezogenen Schlussfolgerungen der Vorinstanz zu zweifeln.