Darin sei der Neurologe Dr. … zum Schluss gekommen, dass der Versicherte für körperliche Schwerarbeit nicht mehr einsetzbar sei. Eine körperlich adäquate leichte Tätigkeit mit abwechselnder Position ohne Belastung der Wirbelsäule sei hingegen aus neurologischer Sicht zu 100% zumutbar. Weiter stellte Dr. … keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im psychiatrischen Sinne fest. Eine schwere depressive Erkrankung bestehe nicht.