Der Lohnansatz der Ehefrau muss jedoch beim Validen- wie beim Invalidenlohn derselbe sein. Vom gemeinsamen Valideneinkommen der Ehegatten von CHF 58'784.65 müssen daher nicht bloss CHF 3'900.-- (300.-- x 13), sondern CHF 4'680.-- in Abzug gebracht werden. Das Valideneinkommen liegt somit bei CHF 54'104.65.