5. Vorliegend nicht mehr bestritten ist das Valideneinkommen von CHF 54'884.65. Ohne dass dies einen Einfluss auf den Verfahrensausgang nehmen würde, ist jedoch kurz zu bemerken, dass auch beim Valideneinkommen die Mitarbeit der Ehefrau berücksichtigt wurde, jedoch nur in einem Umfang von 10%. Der in diesem Zusammenhang vom Beschwerdeführer nicht bestrittene Lohnansatz der Ehefrau lag bei monatlich CHF 300.--, entsprechend also einem Monatslohn von CHF 3'000.-- für eine Vollzeitbeschäftigung. Der Lohnansatz der Ehefrau muss jedoch beim Validen- wie beim Invalidenlohn derselbe sein.