So muss wohl tatsächlich von dem von der Metzger-Treuhand bezifferten Einkommen von CHF 3'600.-- bis 4'000.-- ausgegangen werden. Jedoch wurde bereits festgestellt, dass sich die Metzgerei des Beschwerdeführers in einer Randregion befindet, wo die Löhne im Allgemeinen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liegen. Zudem hat sich gezeigt, dass auch der Beschwerdeführer selbst einen Angestellten zu einem unterdurchschnittlichen Lohn beschäftigt. Es rechtfertigt sich daher, von der untersten Grenze des von der Metzger-Treuhand bezifferten Lohnes, also von einem Monatslohn von CHF 3'600.-- auszugehen.