Damit verbleiben als Vergleichsbasis die LSE sowie die Angaben der Metzger-Treuhand. Da es sich bei den Werten der Metzger-Treuhand um branchenspezifische Löhne handelt und zudem die genaue Berufserfahrung der Ehefrau berücksichtigt wurde, geben sie wohl im vorliegenden Fall grundsätzlich das genauere Bild über den durch diese zu erzielenden Lohn ab. So muss wohl tatsächlich von dem von der Metzger-Treuhand bezifferten Einkommen von CHF 3'600.-- bis 4'000.-- ausgegangen werden.