Monatlicher Mindestlohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag: Dieser betrug im Jahr 2003 für Charcuterieverkäuferinnen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung CHF 3'350.--. Es resultiert ein Jahresverdienst der Ehefrau von CHF 21'775.-- bzw. ein Invalidenlohn von CHF 20'085.--.  Angaben der Metzger-Treuhand: Das durchschnittliche Einkommen einer mit der Ehefrau vergleichbaren Angestellten beläuft sich auf monatlich CHF 3'600.-- bis 4'000.--. Da nach Art.