Bei einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 42,1 Wochenstunden beträgt der Lohn der Ehefrau jährlich CHF 21'830.96, das Invalideneinkommen somit CHF 20'029.04.  LSE 2000 unter Berücksichtigung einer Lohnentwicklung von 2,5% im Jahr 2001 und 1,8% im Jahr 2002 sowie einer Arbeitszeit von 43 Wochenstunden: Der Lohn der Ehefrau beträgt jährlich CHF 23'266.48, das Invalideneinkommen somit CHF 18'593.52.  Aktennotiz des durch die Beschwerdegegnerin eingeschalteten