c) Bei der Feststellung des Einkommensanteils der Ehefrau ist nicht entscheidend, was diese bestenfalls verdienen könnte, sondern was sie tatsächlich verdienen würde, wenn ihr der Lohn ausbezahlt würde. Folgende Zahlen wurden von den Parteien als Vergleichsbasis genannt, aufgrund welcher der hypothetische Lohn errechnet werden könnte:  LSE 2000: