4. Am 10.12.2003 erhob der Versicherte gegen diesen Einspracheentscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden und verlangte die Zusprechung einer ganzen IV-Rente ab 1. April 1998. Der Jahreslohn des SMV betrage CHF 46'824.-- inkl. 13., was einen Monatslohn von CHF 3'602.-- ergebe. Stelle man auf diesen ab, resultiere ein IV-Grad von 66⅔%. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit setze sich die Vorinstanz über den GAV für das Schweizerische Metzgereigewerbe hinweg, welcher 43 Wochenstunden vorsehe.