Nehme man den Mittelwert von CHF 3'800.-- mal 12 an, würde ein IV-Wert von 65.27% resultieren. Auch die Lohnabrechnung des Mitarbeiters ändere nichts daran, da selbst die Berücksichtigung dieses Lohns einen IV-Grad von weniger als 66⅔% ergebe. Dem Versicherten seien alle zugesprochenen Renten vollumfänglich ausbezahlt resp. verrechnet worden. Aus dem Versehen betreffend Anzahl Monate (zwei anstatt korrekterweise drei), hätten sich somit keine negativen Konsequenzen für den Versicherten ergeben.