3'896.-- mal 12 betrügen. Stelle man bei der Ehefrau auf den Charcuterieverkäuferinnenlohn und die Arbeitstätigkeit von 50% ab und lasse man den Randregionenabzug von 10% weg, ergebe sich ein Einkommen von höchstens CHF 23'412.--, was zu einem IV-Grad von 66.39% führe. Für einen IV-Grad von unter 66⅔% spreche weiter, dass für eine Angestellte mit 12-jähriger Berufserfahrung gemäss der Metzger Treuhand von einem Bruttolohn von CHF 3'600.-- bis CHF 4'000.-- ausgegangen werden könne. Nehme man den Mittelwert von CHF 3'800.-- mal 12 an, würde ein IV-Wert von 65.27% resultieren.