Es könne auf die Lohntabellen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) abgestellt werden, wenn anzunehmen sei, dass der Versicherte in Anbetracht seiner Berufs- und Fachkenntnisse unterdurchschnittliche oder keine Einkommen erzielte. Massgebend sei die Tabelle TA1 der LSE 2000 und Tabelle B 9.2 der "Volkswirtschaft" für die Annahme der 42.1 Stundenwoche, was bei einer Arbeitstätigkeit von 50% der Ehefrau des Einsprechers einen Jahreslohn von CHF 21'830.96 ergebe. Der IV-Grad von 63.5% sei deshalb richtig errechnet.