3. Mit Entscheid vom 14.11.2003 wies die IV-Stelle die Einsprache ab. Bezüglich Einkommen der Ehefrau sei der anwaltlich vertretene Versicherte anlässlich des altrechtlichen Vorbescheidverfahrens mit einem Lohn der Ehefrau von CHF 19'500.-- (3’000.-- x 13 x 0.5) einverstanden gewesen.