Dies gilt umso mehr, als es das Bundesgericht in ständiger Praxis mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung als vereinbar erachtet, hinsichtlich bestimmter medizinischer Berichte und Gutachten Richtlinien für die Beweiswürdigung aufzustellen. So hat es in Bezug auf das verwaltungsinterne Verfahren festgestellt, dass der Versicherungsträger unter Umständen verpflichtet ist, Gutachten externer Ärzte einzuholen.