Hätte sie ihre Arbeitsfähigkeit in diesem Umfang in einer vom IV-Berufsberater eruierten Verweisungstätigkeit als Betreuerin bei der ARBES Klinik Beverin oder als Betreuerin bei der ARGO Surava ausgeschöpft, so hätte sie im Jahre 2002 einen Verdienst von Fr. 31'650.-- erzielen können. Im Vergleich zum unbestrittenen hypothetischen Valideneinkommen von Fr. 40’918.-- resultiert hieraus im Erwerbsbereich eine von der Vorinstanz korrekt ermittelte Einschränkung von 22.65%.