5. In Würdigung der soeben erwähnten Arzt- und Klinikberichte ergibt sich, dass die Versicherte aus medizinischer Sicht spätestens seit April 2002 in einer leidensangepassten Tätigkeit zu 50% arbeitsfähig war. Hätte sie ihre Arbeitsfähigkeit in diesem Umfang in einer vom IV-Berufsberater eruierten Verweisungstätigkeit als Betreuerin bei der ARBES Klinik Beverin oder als Betreuerin bei der ARGO Surava ausgeschöpft, so hätte sie im Jahre 2002 einen Verdienst von Fr. 31'650.-- erzielen können.