Die von den Experten gezogenen Schlussfolgerungen werden eingehend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei begründet, weshalb diesem medizinischen Bericht volle Beweiskraft zuerkannt werden darf. Deren Feststellungen stimmen ausserdem mit der vom langjährigen Hausarzt Dr. … zuletzt am 4. April 2003 geäusserten Auffassung überein, dass nach wie vor eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit für eine behinderungsgerechte Tätigkeit bestehe. Der Hausarzt führt im Weiteren aus, dass sich der Zustand gegenüber dem MEDAS-Bericht vom 13. November 2002 nicht verändert habe.