5. In ihrer Vernehmlassung vom 5. Januar 2004 schliesst die IV-Stelle auf Abweisung. Es sei per Saldo an der Arbeitsfähigkeit von 50% in einer behinderungsgerechten Tätigkeit festzuhalten, was für das Jahr 2002 das gemäss Einspracheentscheid festgestellte Invalideneinkommen von Fr. 31'650.-- ergebe. Betreffend Einschränkung im Haushalt wiederholt die IV- Stelle ihre Begründung und hält am Gesamtinvaliditätsgrad von 26.6% fest.