Da zwischen Begutachtung und Rentenverfügung ein Jahr vergangen sei, müssten die jetzigen gesundheitlichen Verhältnisse nochmals überprüft werden. Das Invalideneinkommen betrüge bei 20%-iger Tätigkeit Fr. 11'700.-- (Fr. 900.-- pro Monat). Der Minderverdienst wäre Fr. 29'218.-- und der IV-Grad somit 71.4%.