4. Gegen diesen Entscheid erhob die Versicherte am 4. Dezember 2003 fristund formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheides und der Zusprechung einer vollen IV-Rente sowie die unentgeltliche Prozessführung. Die Beschwerdeführerin sei seit dem 18. Dezember 2001 bis heute 100% arbeitsunfähig, weswegen ihr bei der Spitex in … per 30. April 2002 gekündigt worden sei. Sie erziele heute kein Einkommen und eine erneute Erwerbsaufnahme werde kaum mehr möglich sein. Seit Frühling 2002 sei sie in psychiatrischer Behandlung bei Dr. ...