Auch ein allfälliger Beizug der LSE-Tabellen würde zu keinem besseren Ergebnis führen. Im Haushaltsbereich sei zu berücksichtigen, dass sich der Gesundheitszustand der Versicherten seit der Abklärung vom 13./14. August 2002 gemäss MEDAS-Gutachten und Bericht Dr. … nicht verschlechtert habe, weshalb die ermittelte Einschränkung von 35.8% nicht zu beanstanden sei. Dies ergebe nach der gemischten Methode mit einer Gewichtung im Erwerbsbereich von 70% ab 10. Mai 2001 den erwähnten Invaliditätsgrad von 26.6%.