Nicht zu hören sei der Einwand der Versicherten, dass sie sich seit dem 1. Juli 2003 bei Dr. …, Psychiatrie und Psychotherapie, …, in psychiatrischer Behandlung befinde, weil die psychosomatischen Fachärzte der MEDAS der Versicherten eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit attestiert hätten. Sie stelle auf die multidisziplinäre MEDAS-Begutachtung ab, welche durch die Selbstangaben in der Einsprache nicht derart erschüttert würden, dass nicht mehr darauf vertraut werden könnte.