3. Mit Entscheid vom 5. November 2003 wies die IV-Stelle die Einsprache ab. Aufgrund des umfassenden MEDAS-Berichtes ergebe sich eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit in einer behinderungsgeeigneten Tätigkeit. Dies habe auch der Hausarzt Dr. … am 4. April 2003 festgehalten. Nicht zu hören sei der Einwand der Versicherten, dass sie sich seit dem 1. Juli 2003 bei Dr. …, Psychiatrie und Psychotherapie, …, in psychiatrischer Behandlung befinde, weil die psychosomatischen Fachärzte der MEDAS der Versicherten eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit attestiert hätten.