gegenüber der IV-Stelle schliesslich fest, dass die damalige Beurteilung der MEDAS zweifellos weiterhin Gültigkeit habe. Die in diesem Bericht aufgeführte Arbeitsfähigkeit als Spitexmitarbeiterin von 50% sei aber nicht mehr realisierbar. Nach wie vor bestehe aber die 50%-ige Arbeitsfähigkeit für eine behinderungsgerechte Tätigkeit. Demzufolge wäre als Massnahme der IV eine Umschulung angezeigt und für die berufliche Integration von grösster Wichtigkeit.