Gemäss einem vom Unfallversicherer eingeholten Gutachten der Klinik … vom 12. Februar 1999 lag eine volle Arbeitsfähigkeit auch aus psychiatrischer Sicht vor. Trotz der Beschwerden schloss sie die Ausbildung zur Krankenschwester DN I im September 1999 ab und konnte daraufhin eine Teilzeitstelle als Betagtenbetreuerin im ambulanten Bereich antreten. Am 8. Februar 2001 kam es während eines Hausbesuchs erneut zu einem Ereignis, wo eine Patientin unbeabsichtigerweise der Versicherten einen Faustschlag im Bereich der rechten Schulter-Nackenseite zufügte.