Die klinischen Befunde in diesen Attesten sind vielmehr eindeutig und stimmen besonders darin überein, dass beim Beschwerdeführer seit Ende 1999 keine objektivierbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes feststellbar gewesen sei. Daran ändern selbst die damit unvereinbaren Schätzungen des Hausarztes Dr. … vom Juni 2001 (AUF 80%) nichts, da seine Angaben ausschliesslich nur auf den subjektiv vermehrt geklagten Rücken- und Beinschmerzen des Patienten beruhten, ohne dafür jedoch objektiv eine plausible Erklärung zu haben.