geschätzten Restarbeitsfähigkeit von 50% enthalten waren. Im Gegensatz zu Dr. … attestierten indessen sowohl die BEFAS als auch die früheren Atteste dem Versicherten in einer körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten (wie z.B. als Gipser [viele Arbeitsabläufe über Schulterhöhe] oder als Bauhandwerker [Heben und Tragen schwererer Lasten und Güter]) stets eine komplette Arbeitsunfähigkeit. Diese kleine Diskrepanz bezüglich der künftigen Belastbarkeit des Versicherten trotz identischer Krankheitsbilder lässt an der Glaubwürdigkeit und Aussagekraft der vorerwähnten Atteste aber noch keine ernsthaften Zweifel aufkommen.