Er habe jedoch grosse Mühe bekundet, sich für eine allfällige berufliche Wiedereingliederung motivieren zu können. Für körperlich stark belastende Tätigkeiten wurde ihm eine 100%-ige AUF, für körperlich leichte behinderungsadaptierte Tätigkeiten hingegen noch eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit attestiert. Je nach Beschäftigung könnte er (mit erhöhtem Zeitaufwand) allenfalls noch während rund 6 Std. pro Tag arbeits- und einsatzfähig sein. Im Rahmen des Austrittsgesprächs habe der Versicherte zugestimmt, eine leichte Arbeit noch zu 50% ausführen zu können.