b) Vorliegend sind dazu folgende ärztlichen Atteste und Abklärungsberichte aktenkundig und/oder für die Streitentscheidung von Bedeutung:  Aus dem (undatierten) Bericht des Hausarztes Dr. … geht gestützt auf die Befunde vom Juni 2001 (chronifiziertes Schmerzsyndrom mit diffusen Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates mit/bei allg. muskulären Verspannungen sowie Fehlhaltung; linksmediolaterale DH L4/5 mit kaudaler Sequestration und Kontakt zur L5 Wurzel linksseitig.