2. Dagegen liess der Einsprecher am 20. November 2003 frist- und formgerecht durch die Procap (Schweizerischer Invaliden-Verband für Menschen mit Handicap, Olten) beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erheben mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids (Oktober 2003) bzw. der diesem zugrunde liegenden Abweisungsverfügung (Juli 2003) und Zusprechung einer ganzen IV-Rente sobald als möglich; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Vorinstanz.