e) Aufgrund der unterschiedlichen Einschätzungen der Dres. … und … entschloss sich die Vorinstanz, die Restarbeitsfähigkeit des Versicherten noch zusätzlich durch die berufliche Abklärungs- und Ausbildungsstätte (BEFAS) Appisberg, Männedorf, prüfen zu lassen. Im Schlussbericht vom Mai 2003 (Aufenthaltsdauer 11 Tage) kam die BEFAS zur Überzeugung, dass dem Versicherten aus medizinischer Sicht bei körperlich leichteren, behinderungsadaptierten Tätigkeiten noch eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit (AF) attestiert werden könnte. Dieser Gesamtbeurteilung habe auch der Versicherte zugestimmt.