Nach weiteren Abklärungen über die medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit wurde dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 8. Dezember 2000 rückwirkend (unter Berücksichtigung des gesetzlichen Wartejahrs) zunächst eine Viertelsrente (ab 1.08. bis 31.10.1999) sowie anschliessend eine halbe IV-Rente (ab 1.11.1999) zugesprochen, wobei eine Rentenrevision per Ende Juni 2003 vorgemerkt wurde. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.