Und auch das Gutachten der MEDAS, welches auf einer polydisziplinären Abklärung beruht, hält eine leichte, vorwiegend sitzende, den Einsatz des rechten Armes erfordernde Beschäftigung für vollzeitig zumutbar, wobei zeitweilig Arbeitspausen eingeschaltet werden müssten, weshalb die Arbeitsfähigkeit 70 % betrage. Die IV-Stelle hat zu Recht schwergewichtig auf das MEDAS-Gutachten abgestellt, welches die von der Rechtsprechung für die Beweiskraft von durch Spezialärzte erstattete Gutachten formulierten Voraussetzungen (BGE 122 V 157 Erw. 1c S. 160)