Auch gemäss Bericht des Kreisarztes über die Abschlussuntersuchung vom 19. August 1999 kann der Beschwerdeführer einer ganztägigen Beschäftigung in einer Fabrik oder in einem Industriebetrieb nachgehen, bei welcher er nur den rechten Arm bzw. die rechte Hand einsetzen muss. Und auch das Gutachten der MEDAS, welches auf einer polydisziplinären Abklärung beruht, hält eine leichte, vorwiegend sitzende, den Einsatz des rechten Armes erfordernde Beschäftigung für vollzeitig zumutbar, wobei zeitweilig Arbeitspausen eingeschaltet werden müssten, weshalb die Arbeitsfähigkeit 70 % betrage.