In erster Linie ist festzuhalten, dass nicht nur das Gutachten der Klinik Schulthess feststellt, dem Beschwerdeführer sei, bei einem Pensum von 70 %, eine leidensangepasste Erwerbstätigkeit ganztägig zumutbar. Auch gemäss Bericht des Kreisarztes über die Abschlussuntersuchung vom 19. August 1999 kann der Beschwerdeführer einer ganztägigen Beschäftigung in einer Fabrik oder in einem Industriebetrieb nachgehen, bei welcher er nur den rechten Arm bzw. die rechte Hand einsetzen muss.