Die IV-Stelle hat das Invalideneinkommen in der Verfügung vom 20. Mai 2003 und, mit einlässlicher Begründung, im Einspracheentscheid in Anwendung der Tabellenlöhne festgesetzt. Es resultierte ein Invalideneinkommen von Fr. 40'720.35, was im Vergleich mit dem Valideneinkommen von Fr. 56'486.30 eine Invalidität von 27,94 % ergibt. Im Lichte dieses Wertes hat die IV-Stelle zu Recht nicht auf den von der Suva ohne sachlich nachvollziehbare Begründung auf 66,66 % festgesetzten Invaliditätsgrad abgestellt.