5. Gegen den Einspracheentscheid vom 2. September 2003 erhebt … mit Eingabe vom 24. September 2003 Beschwerde mit dem Begehren um Zusprechung einer ganzen Invalidenrente. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die IV-Stelle zurückzuweisen, und es seien ihm berufliche Massnahmen in einer BEFAS zu gewähren. Subeventuell sei eine erneute medizinische Abklärung im Sinne einer Oberexpertise in Auftrag zu geben. Die IV-Stelle sei an den von der Suva ermittelten Invaliditätsgrad von 66,66 % gebunden, weshalb ihm eine ganze Invalidenrente zustehe.