2003. Er beantragte die Zusprechung einer ganzen Invalidenrente, zudem die Gewährung von beruflichen Massnahmen. Die IV-Stelle wies die Einsprache mit Entscheid vom 2. September 2003 ab, wobei sie auf das Begehren um Gewährung beruflicher Eingliederungsmassnahmen nicht eintrat mit der Begründung, diese hätten nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung gebildet.