Mit Vorbescheid vom 30. Januar 2001 eröffnete sie dem Versicherten, sie habe einen Invaliditätsgrad von 32 % ermittelt, weshalb sein Begehren um Zusprechung einer Invalidenrente abgelehnt werden müsse. In der Folge nahm die IV-Stelle ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten der Medizinischen Abklärungsstation des Inselspitals Bern (MEDAS) zu den Akten und erliess am 20. Mai 2003 eine Verfügung, gemäss welcher der Invaliditätsgrad des Versicherten 27,94 % beträgt, weshalb keine Invalidenrente zugesprochen werden könne. 4. … erhob am 26. Mai 2003 Einsprache gegen die Verfügung vom 20. Mai 2003.